Auf die Gegenvorstellung des Klägers wird der Streitwert des Zulassungsverfahrens in Abänderung des Beschlusses des Senats vom 29. Juli 2020 von 50.000 € auf 25.000 € herabgesetzt.
I.
Der Senat hat den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofs, mit dem seine Klage gegen den Widerruf seiner Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls abgewiesen worden ist, mit Beschluss vom 29. Juli 2020 abgelehnt, dem Kläger die Kosten des Zulassungsverfahrens auferlegt und den Streitwert auf 50.000 € festgesetzt. Die Kosten wurden durch Rechnung vom 3. September 2020 auf 546 € festgesetzt.
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