Das Verfahren wird ausgesetzt.
Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob §§ 8 bis 14 des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes vom 14. Dezember 1990 in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Wettbürosteuer vom 14. März 2017 mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig sind.
A. Sach- und Streitstand
In dem unter dem Aktenzeichen
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|