Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 17. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung.
Sie ist Eigentümerin eines Grundstücks, das an die von dem Beklagten betriebene Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist. Für dieses setzte der Beklagte mit Bescheid vom 13. Mai 1998 einen Herstellungsbeitrag in Höhe von 16 150,08 DM (= 8 257,40 €) fest. Das Thüringer Landesverwaltungsamt wies den hiergegen erhobenen Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 6. Juni 2000 zurück. Hiergegen erhob die Klägerin am 30. Juni 2000 Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|