Streitig ist die Festsetzung der Einkommensteuer 2001. Diese erfolgte zunächst durch Bescheid vom 02.02.2004 durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO). Im Laufe des Klageverfahrens wurde diese Festsetzung durch Bescheid vom 22.03.2010 geändert. Wegen der Einzelheiten der Steuerfestsetzungen wird auf die in den Verwaltungs- und Gerichtsakten befindlichen Steuerbescheide verwiesen.
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