1. Die Beschwerde der Beklagten gegen den Streitwertbeschluss im Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 07.10.2024, Az.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
I.
Die Beklagte begehrt die Herabsetzung, der Kläger die Heraufsetzung des Gebührenstreitwerts in einem die Beseitigung von Baumängeln betreffenden Verfahren.
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