OVG Sachsen - Urteil vom 14.11.2024
6 K 25/20
Normen:
VwVfG § 4 Abs. 2 Nr. 2; SGB X § 116 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 06.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 25/20

Herausgabe von Winterdienstprotokollen zur Prüfung eines übergeleiteten Amtshaftungsanspruches von einer Gemeinde; Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr

OVG Sachsen, Urteil vom 14.11.2024 - Aktenzeichen 6 K 25/20

DRsp Nr. 2025/8279

Herausgabe von Winterdienstprotokollen zur Prüfung eines übergeleiteten Amtshaftungsanspruches von einer Gemeinde; Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr

1. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächli chen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung zu erwarten ist und wenn mit gleichgelagerten Fällen zu rechnen ist. 2. Die Herausgabe von Winterdienstprotokollen ist keine eigene Aufgabe der Gemeinde im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG. 3. Eine gesetzliche Krankenkasse handelt bei der Prüfung und Durchsetzung von nach § 116 SGB X auf sie übergeleiteten Ansprüchen nicht lediglich fiskalisch. 4. Da eine Forderung durch die Legalzession nach § 116 SGB X unverändert bleibt und die Rechtsposition des Schuldners durch einen Forderungsübergang nicht verschlechtert werden darf, kann die Herausgabe von Winterdienstprotokollen zur Prüfung eines übergeleiteten Amtshaftungsanspruches von einer Gemeinde nicht verlangt werden.

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.