Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Juni 2024 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Im Streit ist die Höhe der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in einem isolierten Vorverfahren über die Zuerkennung des Merkzeichens H.
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