I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, in welcher Höhe die luxemburgischen Einkünfte des Klägers aus seiner Tätigkeit als angestellter Orchestermusiker der inländischen Besteuerung unterliegen.
Der verheiratete, im Inland wohnhafte Kläger erzielte im Streitjahr 2021 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Luxemburg und daneben Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Der Kläger war vom ... bis zum 31.12.2021 als Musiker (...) bei dem staatlichen Orchestre Philharmonique du Luxembourg (nachfolgend: OPL) festangestellt. Sein Arbeitgeber, das Etablissement Public "Salle de concerts Grande-Duchesse Joséphine-Charlotte" (nachfolgend: EP), behält von seinem Arbeitslohn Lohnsteuer ein und führt diese an die luxemburgische Steuerverwaltung ab.
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