FG Hamburg - Urteil vom 31.03.2025
3 K 161/23
Normen:
AO § 227; AO § 240;
Fundstellen:
ZInsO 2025, 2235

Höhe eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und einhergehendem Wegfall der Druckfunktion

FG Hamburg, Urteil vom 31.03.2025 - Aktenzeichen 3 K 161/23

DRsp Nr. 2025/7111

Höhe eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und einhergehendem Wegfall der Druckfunktion

1. Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand; verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht (Anschluss an die ständige Rechtsprechung). 2. Dass beim Wegfall der Druckfunktion regelhaft die Hälfte der Säumniszuschläge erlassen wird, beruht auf einer zulässigen Typisierung; es kommt nicht darauf an, welchen Verwaltungsaufwand die Säumnis im konkreten Einzelfall verursacht hat.

Normenkette:

AO § 227; AO § 240;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei einem zahlungsunfähigen und überschuldeten Schuldner.

Über das Vermögen des Herrn A wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom ... 2018 (Az. xxx-1) das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.