In diesem Jahr hat das Homeoffice Hochkonjunktur. Die Regierung fordert die Unternehmen eindringlich auf, angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Aktuelle Besonderheiten zum Homeoffice stellen wir Ihnen mit diesem Beitrag vor.
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sind (auch während der Corona-Krise) grundsätzlich nicht abzugsfähig. Ausnahmsweise ist der Abzug zulässig, wenn
Es bestehen jedoch auch ohne das Vorliegen eines Mittelpunktfalls weitere Abzugsmöglichkeiten für Heimarbeit sowie Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Gewährung von Bürokostenzuschüssen an Mitarbeiter im Homeoffice.
Zahlt der Arbeitgeber für das häusliche Arbeitszimmer einen Bürokostenzuschuss, gibt es eine interessante Gestaltungsmöglichkeit, auf die auch das BMF hingewiesen hat (BMF-Schreiben v. 18.04.2019 - IV C 1 - S 2211/16/10003 :005):
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|