Immobilien-GmbH: Wann der Immobilienverkauf mit nur 15 % Steuerbelastung möglich ist

Die Immobilien-GmbH bietet bei richtiger Strukturierung erhebliche steuerliche Vorteile - sowohl in der laufenden Besteuerung als auch beim Verkauf von Immobilien. Ein zentrales Instrument der Steueroptimierung ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG. Sie ermöglicht es, die Gewerbesteuer auf Immobilienerträge und Veräußerungsgewinne weitgehend zu vermeiden. Voraussetzung ist jedoch, dass die GmbH nicht als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft wird. Der Beitrag zeigt, wie sich die steuerlichen Vorteile der Immobilien-GmbH auch langfristig erhalten lassen.

In dieser Reihe ist bereits erschienen:

Gestaltung: Welche Vorteile die Immobilien-GmbH gegenüber der privaten Vermietung hat

So wird die Immobilien-GmbH besteuert

Als Kapitalgesellschaft unterliegt die Immobilien-GmbH grundsätzlich der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer, deren Belastung je nach Hebesatz etwa 14 %-17 % beträgt.

Wird jedoch die erweiterte Kürzung angewendet, entfällt die Gewerbesteuer vollständig auf Erträge aus der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes. Die effektive Steuerbelastung beschränkt sich damit auf die Körperschaftsteuer von rund 15 %.

Wann die erweiterte Kürzung zum Einsatz kommt