Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.04.2022 - 7 K 7031/19 aufgehoben.
Der Umsatzsteuerbescheid 2013 vom 23.03.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.01.2019 wird insoweit geändert, als die Umsatzsteuer um ... € niedriger festgesetzt wird.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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