Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. Juni 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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