Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 4. Zivilsenats des Kammergerichts vom 2. August 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Berufungsantrag zu I in Höhe von 22.585,42 € nebst Zinsen und der Berufungsantrag zu IV zurückgewiesen worden sind.
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