1. Die Berufung des Klägers gegen das am 11.05.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Dieses Urteil und das unter Ziffer 1. genannte Urteil des Landgerichts Berlin sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeugs Opel Insignia 2.0 CDTI Sports Tourer, Schadstoffklasse Euro 6, in Anspruch. Er erwarb das von der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der A. O. AG, hergestellte und am 10.03.2015 erstmals zugelassene Fahrzeug am 24.06.2016 mit einer Laufleistung von 29.787 km zu einem Preis von 24.050,00 € (Anl. K 1).
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