Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 20. April 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für die Revision wird auf bis 50.000 € festgesetzt.
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