Auf die Revision der Klägerin wird das Schlussurteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 7. Juli 2022 mit Ausnahme der Verurteilung der Beklagten in die Kosten ihrer Säumnis aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 16.000 € und für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf bis 25.000 € festgesetzt.
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