Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 7. November 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 30.000 € festgesetzt.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtung in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im August 2017 einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten BMW 218d active tourer, der mit einem Dieselmotor der Baureihe B 47 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.
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