Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 11. Januar 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage mit dem Berufungsantrag zu 1 auch in Höhe von 32.987,94 € nebst Zinsen und den Berufungsanträgen zu 2 und 3 abgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 35.000 € festgesetzt.
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