Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 13. Juni 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 40.000 € festgesetzt.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch.
Er erwarb im April 2015 einen von der Beklagten hergestellten neuen Audi A6 Avant 3.0 TDI, der mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 897 Gen2evo (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist. In dem Motor ist eine sogenannte Warmlaufmodusfunktion hinterlegt.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|