BFH - Urteil vom 11.12.2024
VIII R 24/23
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b); EStG § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7c; EStG § 44 Abs. 5 S. 1; EStG § 44 Abs. 5 S. 2; EStG § 44 Abs. 6 S. 5; EStG § 44 Abs. 6 S. 1; AO § 155; AO § 167 Abs. 1 S. 1; AO § 171 Abs. 3a; AO § 171 Abs. 15; AO § 14; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
BB 2025, 726
DStR 2025, 644
DStRE 2025, 442
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 11.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8048/22

Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer; Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für die Kapitalertragsteuer

BFH, Urteil vom 11.12.2024 - Aktenzeichen VIII R 24/23

DRsp Nr. 2025/3087

Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer; Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für die Kapitalertragsteuer

1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 der Abgabenordnung (AO). Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 15 AO zu beachten mit der Maßgabe, dass der fiktive Gläubiger der Kapitalerträge, die Trägerkörperschaft, zugleich als Steuerschuldner (Schuldner der Kapitalertragsteuer) und der fiktive Schuldner der Kapitalerträge, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, zugleich als Steuerentrichtungspflichtiger im Sinne der Vorschrift gelten. 2. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO ist sachlich auf den im angefochtenen Bescheid festgesetzten Anspruch und persönlich auf die Person des Anfechtenden beschränkt (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.06.2019 - IV R 34/16, BFH/NV 2019, 1078, Rz 40). Die Fiktion des § 44 Abs. 6 Satz 1 EStG ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 3a AO zu beachten mit der Maßgabe, dass zwischen der Trägerkörperschaft als Schuldner der Kapitalertragsteuer und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als fiktivem Steuerentrichtungspflichtigen Personenverschiedenheit anzunehmen ist.

Tenor