BGH - Beschluss vom 17.12.2024
II ZB 5/24
Normen:
ZPO § 233;
Fundstellen:
BB 2025, 385
NJW 2025, 753
CR 2025, 201
FamRZ 2025, 535
MDR 2025, 470
Vorinstanzen:
AG Marl, vom 14.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 24 C 371/22
LG Essen, vom 04.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 13 S 69/23

Inhaltliche Überprüfung der aus einem anderen Dateiformat in eine PDF-Datei umgewandelte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift durch den signierenden Rechtsanwalt vor der Übermittlung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs an das Gericht per besonderem elektronischen Anwaltspostfach im Hinblick auf den Inhalt der Ausgangsdatei

BGH, Beschluss vom 17.12.2024 - Aktenzeichen II ZB 5/24

DRsp Nr. 2025/1405

Inhaltliche Überprüfung der aus einem anderen Dateiformat in eine PDF-Datei umgewandelte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift durch den signierenden Rechtsanwalt vor der Übermittlung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs an das Gericht per besonderem elektronischen Anwaltspostfach im Hinblick auf den Inhalt der Ausgangsdatei

Eine aus einem anderen Dateiformat in eine PDF-Datei umgewandelte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift ist durch den signierenden Rechtsanwalt vor der Übermittlung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs an das Gericht per besonderem elektronischen Anwaltspostfach darauf zu überprüfen, ob ihr Inhalt dem Inhalt der Ausgangsdatei entspricht.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 4. Januar 2024 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

Streitwert: 604,93 €

Normenkette:

ZPO § 233;

Gründe