LAG München, vom 07.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 98/23
Inhaltskontrolle von Bestimmungen über virtuelle Optionen in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen; Auslegungsbedürftigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag; Gevestete Optionen als Gegenleistung für die in der sog. Vesting-Periode erbrachte Arbeitsleistung
BAG, Urteil vom 19.03.2025 - Aktenzeichen 10 AZR 67/24
DRsp Nr. 2025/3673
Inhaltskontrolle von Bestimmungen über virtuelle Optionen in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen; Auslegungsbedürftigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag; "Gevestete" Optionen als Gegenleistung für die in der sog. Vesting-Periode erbrachte Arbeitsleistung
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bestimmt, dass zugunsten des Arbeitnehmers gevestete virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. Vesting-Periode entstanden sind.Orientierungssätze:1. Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) wird nicht allein dadurch begründet, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen auslegungsbedürftig sind und Fachbegriffe in englischer Sprache verwendet werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn unter Berücksichtigung der Verständnismöglichkeiten der typischerweise an Verträgen dieser Art beteiligten Verkehrskreise die Gefahr besteht, dass der Vertragspartner des Verwenders von der Durchsetzung seiner vertraglichen Rechte abgehalten wird (Rn. 25 ff.).
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