FG Saarland - Urteil vom 30.01.2025
2 K 1421/21
Normen:
EStG § 39 Abs. 4 Nr. 5; EStG a.F. § 39b Abs. 6;

Inländische Besteuerung von Einkünften aus der Tätigkeit als angestellter Musiker im Rahmen einer Lohnsteuer-Nachforderung

FG Saarland, Urteil vom 30.01.2025 - Aktenzeichen 2 K 1421/21

DRsp Nr. 2025/4579

Inländische Besteuerung von Einkünften aus der Tätigkeit als angestellter Musiker im Rahmen einer Lohnsteuer-Nachforderung

Der Arbeitslohn eines beschränkt steuerpflichtigen, in Frankreich ansässigen und bei einem Arbeitgeber in Deutschland angestellten Orchestermusikers, der als Betriebsrat teilweise von der künstlerischen Tätigkeit freigestellt ist, unterliegt nur insoweit dem Besteuerungsrecht Deutschlands, als er für eine auftrittsbezogene künstlerische Tätigkeit des Musikers bezahlt wird, und nicht insoweit, als der Arbeitslohn für die Betriebsratstätigkeit gezahlt wird.

Tenor

Die Freistellungsbescheinigung vom 30. Juni 2015 wird unter Aufhebung des Widerrufsbescheids vom 11. März 2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. November 2021 dahingehend geändert, dass der vom Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn zu 50% (im Lohnsteuererhebungszeitraum 2016 ... €, im Lohnsteuererhebungszeitraum 2017 ... € und im Lohnsteuererhebungszeitraum 2018 ... €) von der Lohnsteuer freizustellen ist.