1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) die Steuerfreiheit für die Lieferung eines Ferraris ins EU-Ausland zu Recht versagt hat.
Der Kläger betreibt einen Handel mit Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen. Für das Streitjahr 2005 wurde die Umsatzsteuer zunächst entsprechend der eingereichten Erklärung auf einen Negativbetrag von 94.661,04 EUR festgesetzt.
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