Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 1. September 2023 und das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 9. März 2023 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Klägerin nimmt den Beklagten als Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des F. (im Folgenden: Schuldner) auf Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung in Anspruch.
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