OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.07.2025
4 U 282/22
Normen:
InsO § 129; InsO § 134;
Fundstellen:
ZIP 2025, 2646
NZI 2025, 990
ZInsO 2026, 37
ZIP 2026, 152
ZVI 2026, 197
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 11.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 02 O 244/20
OLG Frankfurt/Main, vom 10.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 U 282/22
BGH, vom 19.12.2024 - Vorinstanzaktenzeichen IX ZB 41/23

Insolvenzrechtliche Gläubigerbenachteiligung durch das Unterlassen der Ausübung einer Belastungsvollmacht; Beurteilung anhand einer Minderung des Vermögens

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.07.2025 - Aktenzeichen 4 U 282/22

DRsp Nr. 2025/13239

Insolvenzrechtliche Gläubigerbenachteiligung durch das Unterlassen der Ausübung einer Belastungsvollmacht; Beurteilung anhand einer Minderung des Vermögens

Für eine Gläubigerbenachteiligung ist es erforderlich, dass die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die angefochtene Rechtshandlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gewesen wären. Hieran mangelt es, wenn der Schuldner nur einen möglichen Erwerb unterlässt. Bei wirksamer Bestellung eines widerruflichen Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung liegt eine Gläubigerbenachteiligung in Form einer mittelbaren Zuwendung des Versicherungsnehmers an den Bezugsberechtigten vor.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.11.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2. Zivilkammer - wird zurückgewiesen.

Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des vor dem Bundesgerichtshof geführten Rechtsbeschwerdeverfahrens (Az. IX ZB 41/23) zu tragen.

Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.