Instandhaltung: Wann eine Rückstellung gebildet werden darf und wann sie aufgelöst werden muss

Unternehmer dürfen nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen bilden, wenn die Instandhaltungsarbeiten innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Wirtschaftsjahres nachgeholt werden. Über den Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz EStG) gilt dieser Grundsatz auch für die Steuerbilanz (R 5.7 Abs. 11 EStR). Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung möglich ist.

Sauber trennen: unterlassene Instandhaltung vs. ungewisse Verbindlichkeit

Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsarbeiten betreffen sogenannte Innenverpflichtungen. Entscheidend ist also, dass der Unternehmer eine innerbetriebliche Instandhaltung, zu der er nicht nach einer gesetzlichen Vorgabe oder vertraglichen Vereinbarung verpflichtet ist, im aktuellen Geschäftsjahr unterlassen hat.

Besteht die Verpflichtung einem anderen gegenüber, ist keine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung, sondern eine solche für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.