Die Einspruchsentscheidung vom 30.8.2023 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Beteiligten streiten in einer isolierten Anfechtungsklage über die Zulässigkeit eines Einspruchs sowie die Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Erlassantrags nach § 227 AO wegen Umsatzsteuer 2010 bis 2015.
Die Klägerin - eine im Handelsregister beim Amtsgericht C... zur Nummer
"Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir: [...]
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