In der Steuerberatungspraxis buchen Steuerfachangestellte Waren im Rahmen des Just-in-time-Verfahrens sofort als Warenaufwand (Konto 3200). Dabei entsteht jedoch ein Problem: Der gebuchte Warenaufwand entspricht normalerweise nicht dem tatsächlichen Warenverbrauch. Deshalb müssen am Jahresende Bestandsmehrungen oder -minderungen erfasst werden.
Am Ende des Geschäftsjahres müssen die Differenzen zwischen der eingekauften und der verkauften Warenmenge berücksichtigt werden. Diese Abweichungen werden als Bestandsveränderungen erfasst.
Zu Beginn des Geschäftsjahres wird der Anfangsbestand der Waren auf einem Bestandskonto erfasst, in diesem Fall „Bestand Waren“. Dieser Anfangsbestand wird im Soll gebucht.
Beispiel
Zu Beginn des Jahres hat Bekleidungshändler Kemizo (Kleinunternehmer gem. § 19 UStG) einen Bestand von 200 Kleidern zu je 7,50 €, was einem Gesamtwert von 1.500 € entspricht:
3980 | Bestand | 1.500 € | an | 9000 | Salden- | 1.500 € |
Wenn der am Jahresende ermittelte Warenbestand höher ist als der Anfangsbestand, spricht man von einer Bestandsmehrung. Diese Bestandsmehrung mindert den Aufwand auf dem Wareneingangskonto, um den tatsächlichen Wareneinsatz zu ermitteln.
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