Kassensysteme: Welche Tools Sie zur Erfüllung der Meldepflicht einsetzen können

Der 31.07.2025 rückt näher - und damit auch die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Es gibt verschiedene Wege, wie die Mitteilung an das Finanzamt erfolgen kann. Doch eines ist allen Möglichkeiten gemeinsam: Die Angaben zu digitalen Kassensystemen müssen nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz übermittelt werden. Wir zeigen, welche Tools Sie einsetzen können, um sich die Arbeit zu erleichtern.

Diese Angaben sind zu melden

Nach § 146a Abs. 4 Satz 1 AO sind folgende Angaben nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung mitzuteilen:

  1. Name des Steuerpflichtigen
  2. Steuernummer des Steuerpflichtigen
  3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (eAS)
  5. Anzahl der verwendeten eAS
  6. Seriennummer des verwendeten eAS
  7. Datum der Anschaffung des verwendetens eAS
  8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten eAS 

Darüber hinaus werden weitere (technische) Angaben zur Betriebsstätte, zum eAS und zur TSE abgefragt.

Diese Meldewege sind möglich

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, die Meldung durchzuführen:

  1. Manuelle Eingabe im ELSTER-Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)“
  2. Upload einer XML-Datei (z.B. direkt aus dem Kassensystem) in Mein ELSTER
  3. Nutzung einer Software, die die Meldung über die ERiC-Schnittstelle ermöglicht