FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.12.2024
9 K 9025/24
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 6;

Kein Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld aufgrund unbekannten Aufenthaltes der Kinder

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.12.2024 - Aktenzeichen 9 K 9025/24

DRsp Nr. 2025/2546

Kein Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld aufgrund unbekannten Aufenthaltes der Kinder

Im Falle einer über sechs Monate andauernden Kindesentziehung durch den anderen Elternteil kann der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder auch gemeldet sind, jedenfalls dann kein Kindergeld beziehen, wenn ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Kinder im Inland oder EU/EWR-Ausland nicht festgestellt werden kann.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1 S. 6;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld für seine beiden leiblichen Kinder B..., geboren am ... 2013, und C..., geboren am ... 2014, für die Zeit ab April 2023 hat.

Die Eltern der beiden o. g. Kinder leben seit August 2021 getrennt. Der Aufenthaltsort der Kindesmutter sowie der beiden Kinder ist dem Kläger, dem Einwohnermeldeamt der Stadt D... sowie der Polizei in D... unbekannt.

Bis einschließlich März 2023 wurde von der Beklagten Kindergeld für die beiden o. g. Kinder an die 1981 geborene Kindesmutter, Frau E..., entrichtet, die auch die ursprüngliche Kindergeldbezugsberechtigte war.