Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld für seine beiden leiblichen Kinder B..., geboren am ... 2013, und C..., geboren am ... 2014, für die Zeit ab April 2023 hat.
Die Eltern der beiden o. g. Kinder leben seit August 2021 getrennt. Der Aufenthaltsort der Kindesmutter sowie der beiden Kinder ist dem Kläger, dem Einwohnermeldeamt der Stadt D... sowie der Polizei in D... unbekannt.
Bis einschließlich März 2023 wurde von der Beklagten Kindergeld für die beiden o. g. Kinder an die 1981 geborene Kindesmutter, Frau E..., entrichtet, die auch die ursprüngliche Kindergeldbezugsberechtigte war.
Die am 13. August 2015 geschlossene Ehe der beiden Eltern wurde auf Antrag des Klägers durch Beschluss des Amtsgerichts (AG) D... vom 24. Mai 2023 geschieden (Az.: ...).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|