Streitig ist die Gewährung von Kindergeld an eine Ausländerin für die Zeit vor ihrer Anerkennung als Asylberechtigte durch das Verwaltungsgericht.
Die aus Syrien stammende Klägerin (Klin.) ist mit ihrer Familie im November 1989 nach Deutschland eingereist. Durch Urteil des Verwaltungsgerichts X vom 23.04.1999 ist die Klin. als Asylberechtigte mit Aufenthaltsbefugnis nach §
Nach dem der Klin. und ihrer Familie durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit Bescheid vom 25.07.1999 die entsprechende Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist, stellte die Klin. am 25.08.1999 bei der beklagten Familienkasse den Antrag, ihr Kindergeld zu gewähren.
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