Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Kindergeldanspruch der Klägerin für ihre am ....11.2021 geborene Tochter A für die Zeit von November 2021 bis einschließlich Juni 2022 (Streitzeitraum).
Die Klägerin ist tunesische Staatsangehörige. Ihr Ehemann und der Vater der gemeinsamen Tochter A ist Herr B, ebenfalls tunesischer Staatsangehöriger.
Die Klägerin reiste am 12.05.2014 aufgrund eines für die Zeit vom 30.04.2014 bis zum 28.07.2014 geltenden Visums in die Bundesrepublik Deutschland ein. Ihr wurde am 19.01.2017 für Zwecke ihres Promotionsstudiums in der Fachrichtung X an der C Universität D zunächst ein Aufenthaltstitel nach §
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