Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 3. April 2025 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 114.724,76 Euro festgesetzt.
I.
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