OLG Brandenburg - Beschluss vom 15.07.2025
11 U 41/25
Normen:
BGB § 123; BGB § 142;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 03.04.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 79/23

Kein Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2025 - Aktenzeichen 11 U 41/25

DRsp Nr. 2025/10782

Kein Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Es bedarf keiner persönlichen Anhörung, um prüfen zu können, ob es plausibel, also irgendwie verständlich oder halbwegs einleuchtend sein könnte, ohne Täuschungsabsicht allein die behandelte Endometriose anzugeben, alle anderen Fragen aber zu verneinen und eine ausdrückliche Erklärung als "gesund" zu unterschreiben, nachdem sich der Betroffene einer Fülle von Untersuchungen und Behandlungen mit einer Fülle von möglichen Diagnosen unterzogen hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 3. April 2025 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 114.724,76 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 123; BGB § 142;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5. 6.