ArbG Düsseldorf, vom 21.11.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 15 BV 172/25
Kein Anspruch der Arbeitgeberin auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur Änderung mobiler Arbeit; Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei offensichtlichem Nichtvorliegen eines Mitbestimmungstatbestandes; Einführung mobiler Arbeit an sich unterliegt dem Arbeitgeber
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2026 - Aktenzeichen 12 TaBV 66/25
DRsp Nr. 2026/2393
Kein Anspruch der Arbeitgeberin auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur Änderung mobiler Arbeit; Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei offensichtlichem Nichtvorliegen eines Mitbestimmungstatbestandes; Einführung mobiler Arbeit an sich unterliegt dem Arbeitgeber
1. Zu den Anforderungen an den Regelungsgegenstand einer Einigungsstelle zur Änderung mobiler Arbeit2. Ist streitig, ob das Mitbestimmungsrecht betreffend die Änderung der mobilen Arbeit den örtlichen Betriebsräten oder dem Gesamtbetriebsrat zusteht, sind an einem Verfahren gemäß § 100ArbGG zwischen Arbeitgeberin und dem Gesamtbetriebsrat die örtlichen Betriebsräte nicht beteiligt.3. Zur Frage der offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle im Hinblick auf das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 14BetrVG betreffend verschiedene Aspekte der Ausgestaltung - dem "Wie"-der mobilen Arbeit und zur Abgrenzung zum "Ob" der mobilen Arbeit.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.