1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 27. März 2025 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über ein Schmerzensgeld wegen (vermeintlicher) Schwerbehindertendiskriminierung oder "Mobbing".
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