Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.
Der am XXX geborene Kläger beantragte am 14. Dezember 2015 die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente.
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