- Die Berufung des Klägers gegen das am 20.08.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam, Az.
- Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
- Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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