Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 07.03.1975 als offene Handelsgesellschaft (OHG) vom Photolithographen a A und dem Maschinenschlosser b B gegründet. Unternehmensgegenstand war die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen im Siebdruckverfahren sowie von Reproduktionen und verwandten Produkten. Mit Wirkung ab 01.07.1982 nahm die Gesellschaft einen Kommanditisten auf und wurde unter der Firma A Siebdruck-Werbung KG weitergeführt.
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