Die Vollziehung des Grundsteuerwertbescheides vom 13.12.2023 betreffend die WE... (St.-Nr. ...) wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren
Die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide vom 13.12.2023 betreffend die WE... und die TE (St.-Nr. ...) wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Einspruchsverfahren ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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