FG Düsseldorf vom 04.10.2001
16 K 3036/00 E
Fundstellen:
EFG 2001, 1592

Keine Abfindung bei Abgeltung erdienter Ansprüche

FG Düsseldorf, vom 04.10.2001 - Aktenzeichen 16 K 3036/00 E

DRsp Nr. 2002/2371

Keine Abfindung bei Abgeltung erdienter Ansprüche

Eine Abfindung i.S. des § 3 Nr. 9 EStG liegt nicht vor, wenn mit der Zahlung des Arbeitgebers zugleich erdiente, höhere Ansprüche des Arbeitnehmers ausgeglichen bzw. abgegolten sein sollen.

Für die Praxis:

Bis zur zivilrechtlichen gültigen Vertragsbeendigung entstandene Ansprüche sind Erfüllungsansprüche, erst die darüber geleisteten Zahlungen können Abfindungen bzw. Entschädigungen sein. Auch bei einem Vergleich der Parteien können zivilrechtlich bestehende Erfüllungsleistungen nicht durch vertragliche Abmachungen in Abfindungen bzw. Entschädigungsleistungen umqualifiziert werden. Das Steuerrecht steht nämlich nicht zur Disposition der Steuerpflichtigen.

Fundstellen
EFG 2001, 1592