1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 14. November 2022 wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligte (nachfolgend auch "Gesellschaft"), eine GmbH, ist im Handelsregister, Abteilung B, des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Als Geschäftsführer weist das Handelsregister Herrn M... J... (nachfolgend: "Herr J") und Herrn J...
W... K... (nachfolgend: "Herr K") mit der Befugnis aus, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die allgemeine Vertretungsregelung im Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Eine
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