I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 18.06.2024, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.533,82 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 04.01.2024 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte 59 %, der Kläger 41 %.
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