ArbG Mainz, vom 29.04.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1871/24
Keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung der Arbeitgeberin mit bestreffendem Schreiben zum 15.01.2025; erhebliche und schuldhafte Pflichtvereltzung für verhaltensbedingte Kündigung (hier verneint); Keine Darlegung einer erheblichen Verletzung der vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten; Sozial ungerechtfertigte auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützte ordentliche Kündigung; Fehlen einer erforderlichen Abmahnung bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.03.2026 - Aktenzeichen 6 SLa 180/25
DRsp Nr. 2026/5809
Keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung der Arbeitgeberin mit bestreffendem Schreiben zum 15.01.2025; erhebliche und schuldhafte Pflichtvereltzung für verhaltensbedingte Kündigung (hier verneint); Keine Darlegung einer erheblichen Verletzung der vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten; Sozial ungerechtfertigte auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützte ordentliche Kündigung; Fehlen einer erforderlichen Abmahnung bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich
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