LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.03.2026
6 SLa 180/25
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1 u nd 2; KSchG § 23 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 29.04.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1871/24

Keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung der Arbeitgeberin mit bestreffendem Schreiben zum 15.01.2025; erhebliche und schuldhafte Pflichtvereltzung für verhaltensbedingte Kündigung (hier verneint); Keine Darlegung einer erheblichen Verletzung der vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten; Sozial ungerechtfertigte auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützte ordentliche Kündigung; Fehlen einer erforderlichen Abmahnung bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.03.2026 - Aktenzeichen 6 SLa 180/25

DRsp Nr. 2026/5809

Keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung der Arbeitgeberin mit bestreffendem Schreiben zum 15.01.2025; erhebliche und schuldhafte Pflichtvereltzung für verhaltensbedingte Kündigung (hier verneint); Keine Darlegung einer erheblichen Verletzung der vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten; Sozial ungerechtfertigte auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützte ordentliche Kündigung; Fehlen einer erforderlichen Abmahnung bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich