I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren (4 K 1693/02), ob die Berücksichtigung von Grundbesitz und Betriebsvermögen gegenüber Wertpapieren und Bankguthaben, die der Antragsteller geerbt hat, und die Einstufung von Abkömmlingen zweiten Grades von Geschwistern in die Steuerklasse III. verfassungsgemäß ist.
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