1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob im Feststellungszeitraum 2005 eine Ansparabschreibung zu Recht aufgelöst wurde.
I.
Die Klägerin ist ehemalige Kommanditistin der Firma F-KG (KG). Die strittige Ansparabschreibung für die geplante Anschaffung mehrerer Rechner und zweier weiterer Pkw wurde in der Gesamthandsbilanz der KG zum 30. September 2004 (Ende des abweichenden Wirtschaftsjahres) in der am 5. Juli 2005 eingereichten Steuererklärung samt Bilanz gebildet und im bestandskräftigen Feststellungsbescheid vom 04. Oktober 2005 gewinnmindernd berücksichtigt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|