Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die D GmbH als Rechtsnachfolgerin der F GmbH (nachfolgend "D") oder der E e.V. (nachfolgend "Verein") in den Jahren 2013 bis 2015 wirtschaftlicher Eigentümer eines Anteils von ca. 37,2 % am Festkapital der Klägerin gewesen ist.
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