I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Strittig ist das Vorliegen einer Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG für eine Grundstücksübertragung von einer Kirchenstiftung an die Klägerin, die im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Übernahme der Verpflichtung der Klägerin zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die von der Kirchenstiftung betriebenen Kindertagesstätte steht und die Frage aufwirft, ob hierbei eine öffentlich-rechtliche Aufgabe von der Kirchenstiftung auf die Klägerin übergegangen ist.
Die Klägerin ist eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, nämlich eine Ortsgemeinde in Sinne der rheinland-pfälzischen Kommunalordnung. Sie war Eigentümerin eines Grundstücks mit der Flurstück-Nr. ... 13.
Unmittelbar an dieses Grundstück grenzte ein Grundstück der Katholischen Kirchenstiftung X (nachfolgend: Kirchenstiftung) an, bei der es sich um eine als öffentlich-rechtliche Stiftung anzusehende Kirchenstiftung handelte. Auf den in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken hatte die Kirchenstiftung zunächst einen dreigruppigen Kindergarten errichtet und betrieben, dessen Trägerin sie langjährig war.
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