Die Beteiligten streiten, ob bei der Ermittlung des Gewerbeertrages eine Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 Gewerbesteuergesetz - GewStG - auch für gepachtete Flächen zu berücksichtigen ist.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft tätig und betreibt ihr Unternehmen im wesentlichen auf gepachteten Flächen.
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